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Riester Rente - BasisRente - Betriebliche Altersvorsorge - Riester - Kinderrente - Direktversicherung

 
 

 Rente ab dem 67. Lebensjahr?

Die jüngste Rentengesetzgebung hat die Verschiebung des gesetzlichen Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr zum Ziel. Konkret: Ab dem Jahr 2029 sollen gesetzlich Rentenversicherte Menschen erst mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Einfach in der Definition, Unsinn in der Sache. Diese Veränderung zu einer längeren Lebensarbeitszeit wird kaum das Problem einer angemessenen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung lösen. Der heutige Arbeitsmarkt bietet den 55 bis 65 jährigen Arbeitnehmern bereits gegenwärtig schlechte bis überhaupt keine realen Chancen, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bis zum 67. Lebensjahr fortzuführen. Die richtige Fragestellung müsste also lauten: Wie schafft es eine durch den globalen Arbeitsmarkt veränderte Gesellschaft, das demografische Rentensystem aus dem Jahr 1889 (Damals: Viele Junge zahlten viele Beiträge für wenige Alte. Heute gelten umgekehrte Bedingungen) in ein teilweises bzw. vollständig Kapital gedecktes Rentensystem zu wandeln? Die richtige Antwort muss nicht einmal neu erfunden werden, sie lautet: Private und Betriebliche Altersvorsorge mit staatlichen Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und geringem Nettoaufwand.

 Alterseinkünftegesetz (AltEinkG)

Mit dem Alterseinkünftegesetz, gültig ab dem 01.01.2005, wurde bereits eine Steuerentlastung für die künftige Umverteilung zur privaten Altersvorsorge geschaffen. In Kurzform: Die gesetzliche Rente wird ab 2005 zu 50% versteuert. Mit jedem weiteren Jahr steigt die Steuer um 2% bis zum Jahr 2020 auf 80% und danach weiter in 1% Schritte bis zum Jahr 2040. Danach sind die gesetzlichen Renten 100% zu versteuern. Im Gegenzug können Sie unter anderem ihren Aufwand zur gesetzlichen Rentenversicherung ab 2005 zu 60% und dann progressiv um 2% steigend bis zu 100% im Jahr 2025 steuermindernd geltend machen. Diese Steuerersparnis hat der Gesetzgeber zur eigenverantwortlichen Verwendung für eine Private Altersvorsorge geschaffen. Ein Beispiel: Max Muster, Dipl. Ingenieur, Alter 32, verheiratet mit Ehefrau, Alter 28, ohne Einkommen, Krankenkassenbeitrag: 13,8%, ein Kind, Steuerklasse III, Jahresbrutto 52.500,-€, erhält eine durchschnittliche Steuerersparnis bis zum 65. Lebensjahr aus dem AltEinkG. von jährlich 919,59€.

 RiesterRente für Angestellte und Riester Rente für Beamte

(Ein Beispiel für maximale Riesterförderung) Max Muster vereinbart für sich und seine Frau eine Riester Rente. Der Gesamtsparbeitrag beträgt für 2006/2007 jährlich 1887,-€. Nach staatlichen Zulagen (366,-€) und zusätzlichem Steuervorteil (197,75€), beträgt sein jährlicher Aufwand für beide Personen nur noch 1323,25-€. Das entspricht einer Förderquote von 29,88% vor Rendite. Wenn jetzt die kalkulatorische Steuerersparnis von 919,59€ p.a. aus dem AltEinkG. in Abzug gebracht wird, beträgt der Nettoaufwand mtl. 33,63€. Herr Muster wechselt die Kranken-kasse (neu 11,9% Beitrag) und spart seinen Arbeitnehmeranteil von mtl. 33,49€. Ab jetzt hat er kalkulatorisch mit 0,-€ Aufwand eine zusätzliche lebenslange Riester Rente ab dem 65.L.J. in Höhe von ca. mtl. 810,-€. Seine Frau würde dann zusätzliche eine lebenslange Riester Rente ab dem 65.L.J. von ca. mtl. 215,-€ erhalten.

 Betriebliche Altersvorsorge (BAV) / Direktversicherung

Die folgende alternative Berechnung für eine BAV, am Beispiel einer Direktversicherung, generiert einen neutralen Sparbeitrag. Dieser wird durch die Umwandlung der folgenden Gehaltsanteile erwirtschaftet: 1. der Ersparnis aus dem Krankenkassenwechsel (33,49€) und 2. der Verwendung der Vermögenswirksamen Leistung (VWL=40,-€) zur Minderung des Sozialversicherungs- und Steuerbrutto. Das Ergebnis ist, bei gleichem Netto, also mit 0,-€ Aufwand, ein mtl. Sparbeitrag, aus Sozialversicherungs- und Steuerersparnis, in Höhe von mtl. 134,-€ zur Verwendung in eine Direktversicherung. Die mögliche lebenslange Rente beträgt hier ab dem 65.L.J. ca. mtl. 720,-€.

 

 Basis Rente für Selbständige und Freiberufler

Die folgende Berechnung bezieht sich auf die Annahme, dass Herr Muster Selbständig ist und nicht Rentenversicherungs-pflichtig; daher kann er keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd geltend machen, jedoch nach dem (AltEinkG.) für das Jahr 2006; das sind 62% des Aufwandes für eine Basis Rente. Bei der Basis Rente soll zum Vergleich mit der Riester Rente, der gleiche Beitrag von mtl.131,25€ gespart werden. Der Nettoaufwand beträgt 2006 nach Steuervorteil mtl. 89,-€. Wenn Herr Muster jetzt als Selbständiger die Krankenkasse wechselt spart er auch den Arbeitgeberanteil, also mtl. 66,98€, was seinen Aufwand für die Basis Rente auf mtl. 22,01€ reduziert. Die lebenslange Rente ab dem 65.L.J beträgt dann ca. 801,-€. Die Basis Rente ist Pfändungssicher und somit bei Insolvenz vor Verlust geschützt. In guten Wirtschaftsjahren können in den laufenden Vertrag zusätzliche jährlich Einmalbeiträge bis zu 20.000,-€ steuermindernd eingezahlt werden.

 Kinderrente

Der günstigste Faktor in der Zinseszinsformel ist die Zeit. Max Muster vereinbart ab mtl. 25,-€ für seine kleine Tochter eine Rentenversicherung und sorgt damit für eine vollständig Kapital gedeckte Rente in der nächsten Generation. Ich wünsche mir für unsere Kinder, dass der Gesetzgeber diese preiswerte Rentenlösung erkennt und auch diese zukünftig staatlich fördert.

Service

Bei der Wahl unserer Fallbeispiele wollten wir schematisch Lösungswege aufzeigen, die aber individuell für jede Person oder Familie neu zu berechnen sind, weil jeweils andere Voraussetzungen zugrunde liegen. Gerne stehe ich Ihnen mit unserem Team zur Seite um Ihnen ihre maßgeschneiderten und unverbindlichen Vorschläge auszuarbeiten. Ihr Versicherungsmakler und Autor Holger Ditzel

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