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Rente ab dem 67. Lebensjahr? |
Die jüngste Rentengesetzgebung hat die Verschiebung
des gesetzlichen Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr zum Ziel. Konkret:
Ab dem Jahr 2029 sollen gesetzlich Rentenversicherte Menschen erst
mit dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Einfach in der Definition,
Unsinn in der Sache. Diese Veränderung zu einer längeren Lebensarbeitszeit
wird kaum das Problem einer angemessenen Altersrente in der gesetzlichen
Rentenversicherung lösen. Der heutige Arbeitsmarkt bietet den 55 bis
65 jährigen Arbeitnehmern bereits gegenwärtig schlechte bis überhaupt
keine realen Chancen, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
bis zum 67. Lebensjahr fortzuführen. Die richtige Fragestellung müsste
also lauten: Wie schafft es eine durch den globalen Arbeitsmarkt veränderte
Gesellschaft, das demografische Rentensystem aus dem Jahr 1889 (Damals:
Viele Junge zahlten viele Beiträge für wenige Alte. Heute gelten umgekehrte
Bedingungen) in ein teilweises bzw. vollständig Kapital gedecktes
Rentensystem zu wandeln? Die richtige Antwort muss nicht einmal neu
erfunden werden, sie lautet: Private und Betriebliche Altersvorsorge
mit staatlichen Zuschüssen, steuerlichen Vergünstigungen und geringem
Nettoaufwand.
Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) |
Mit dem Alterseinkünftegesetz, gültig ab dem 01.01.2005, wurde bereits
eine Steuerentlastung für die künftige Umverteilung zur privaten Altersvorsorge
geschaffen. In Kurzform: Die gesetzliche Rente wird ab 2005 zu 50%
versteuert. Mit jedem weiteren Jahr steigt die Steuer um 2% bis zum
Jahr 2020 auf 80% und danach weiter in 1% Schritte bis zum Jahr 2040.
Danach sind die gesetzlichen Renten 100% zu versteuern. Im Gegenzug
können Sie unter anderem ihren Aufwand zur gesetzlichen Rentenversicherung
ab 2005 zu 60% und dann progressiv um 2% steigend bis zu 100% im Jahr
2025 steuermindernd geltend machen. Diese Steuerersparnis hat der
Gesetzgeber zur eigenverantwortlichen Verwendung für eine Private
Altersvorsorge geschaffen. Ein Beispiel: Max Muster, Dipl. Ingenieur,
Alter 32, verheiratet mit Ehefrau, Alter 28, ohne Einkommen, Krankenkassenbeitrag:
13,8%, ein Kind, Steuerklasse III, Jahresbrutto 52.500,-€, erhält
eine durchschnittliche Steuerersparnis bis zum 65. Lebensjahr aus
dem AltEinkG. von jährlich 919,59€.
RiesterRente für Angestellte und Riester Rente für Beamte
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(Ein Beispiel für maximale Riesterförderung) Max Muster vereinbart
für sich und seine Frau eine Riester Rente. Der Gesamtsparbeitrag
beträgt für 2006/2007 jährlich 1887,-€. Nach staatlichen Zulagen (366,-€)
und zusätzlichem Steuervorteil (197,75€), beträgt sein jährlicher
Aufwand für beide Personen nur noch 1323,25-€. Das entspricht einer
Förderquote von 29,88% vor Rendite. Wenn jetzt die kalkulatorische
Steuerersparnis von 919,59€ p.a. aus dem AltEinkG. in Abzug gebracht
wird, beträgt der Nettoaufwand mtl. 33,63€. Herr Muster wechselt die
Kranken-kasse (neu 11,9% Beitrag) und spart seinen Arbeitnehmeranteil
von mtl. 33,49€. Ab jetzt hat er kalkulatorisch mit 0,-€ Aufwand
eine zusätzliche lebenslange Riester Rente ab dem 65.L.J. in Höhe
von ca. mtl. 810,-€. Seine Frau würde dann zusätzliche eine lebenslange
Riester Rente ab dem 65.L.J. von ca. mtl. 215,-€ erhalten.
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) / Direktversicherung
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Die folgende alternative Berechnung für eine BAV, am Beispiel einer
Direktversicherung, generiert einen neutralen Sparbeitrag. Dieser
wird durch die Umwandlung der folgenden Gehaltsanteile erwirtschaftet:
1. der Ersparnis aus dem Krankenkassenwechsel (33,49€) und 2. der
Verwendung der Vermögenswirksamen Leistung (VWL=40,-€) zur Minderung
des Sozialversicherungs- und Steuerbrutto. Das Ergebnis ist, bei
gleichem Netto, also mit 0,-€ Aufwand, ein mtl. Sparbeitrag,
aus Sozialversicherungs- und Steuerersparnis, in Höhe von mtl. 134,-€
zur Verwendung in eine Direktversicherung. Die mögliche lebenslange
Rente beträgt hier ab dem 65.L.J. ca. mtl. 720,-€.
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Basis Rente für Selbständige und Freiberufler
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Die folgende Berechnung bezieht sich auf die Annahme, dass Herr Muster
Selbständig ist und nicht Rentenversicherungs-pflichtig; daher kann
er keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steuermindernd
geltend machen, jedoch nach dem (AltEinkG.) für das Jahr 2006; das
sind 62% des Aufwandes für eine Basis Rente. Bei der Basis Rente soll
zum Vergleich mit der Riester Rente, der gleiche Beitrag von mtl.131,25€
gespart werden. Der Nettoaufwand beträgt 2006 nach Steuervorteil
mtl. 89,-€. Wenn Herr Muster jetzt als Selbständiger die Krankenkasse
wechselt spart er auch den Arbeitgeberanteil, also mtl. 66,98€, was
seinen Aufwand für die Basis Rente auf mtl. 22,01€ reduziert. Die
lebenslange Rente ab dem 65.L.J beträgt dann ca. 801,-€. Die
Basis Rente ist Pfändungssicher und somit bei Insolvenz vor Verlust
geschützt. In guten Wirtschaftsjahren können in den laufenden Vertrag
zusätzliche jährlich Einmalbeiträge bis zu 20.000,-€ steuermindernd
eingezahlt werden.
Der günstigste Faktor in der Zinseszinsformel ist die Zeit. Max Muster
vereinbart ab mtl. 25,-€ für seine kleine Tochter eine Rentenversicherung
und sorgt damit für eine vollständig Kapital gedeckte Rente in
der nächsten Generation. Ich wünsche mir für unsere Kinder, dass
der Gesetzgeber diese preiswerte Rentenlösung erkennt und auch diese
zukünftig staatlich fördert.
Bei der Wahl unserer Fallbeispiele wollten wir schematisch Lösungswege
aufzeigen, die aber individuell für jede Person oder Familie neu zu
berechnen sind, weil jeweils andere Voraussetzungen zugrunde liegen.
Gerne stehe ich Ihnen mit unserem Team zur Seite um Ihnen ihre
maßgeschneiderten und unverbindlichen Vorschläge auszuarbeiten.
Ihr Versicherungsmakler und Autor Holger Ditzel
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