Hier finden Sie mit Sicherheit immer die richtige private Krankenversicherung und Altersvorsorge. Auch Infos rund um die alternative Medizin, eine kostenlosen Informations- und Angebotsservice zur Riesterrente und auch Infos zur britischen Lebensversicherung stehen Ihnen hier zur Verfügung.. Riester Rente für ANgestellte und Beamte und Basisrente für Selbständige und Freiberufler.Welchen mtl. Sparbeitrag benötigen Sie für eine mtl. Rente in Höhe von 750,- € ab dem 65 Lebensjahr? Zulagenrechner / Förderrechner zur Berechnung der Riesterförderung.Der Staat förder Ihre Altesvorsorge. Die Riester Rente mit staatlicher Förderung über Zulagen .Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Riester Berater auf.Private Rente fast zum Nulltarif mit Riester und BAV.
Altersrente mit der RiesterRente. Eine gute Versicherung für die Altersvorsorge ist die Riester Rente.

 Der Staat fördert Ihre Rente mit der RiesterRente

Mit der Rentenreform 2001 wurde die Riester Rente eingeführt. Ihr Zweck: Ausgleich von Kürzungen bei der gesetzlichen Altersrente. Ihr Vorteil: höchste staatliche Fördermöglichkeiten über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse. Die Fördermöglichkeit beträgt regelmäßig zwischen 35 % und 55 %. Unter bestimmten Bedingungen liegt sie sogar über 90 %.

Und sie wurde noch verbessert: Die Zulagenbeantragung wurde vereinfacht, die Flexibilität wurde über eine erhöhte Teilkapitalauszahlung erweitert. Außerdem ist sie sicher: keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld ("Hartz-IV "-sicher).

Das sind die besten Gründe für eine Riester Rente!

 Warum eine gute Rente - Versicherung für die Altersvorsorge?

Das aktuelle Rentenniveau kann mit dem Generationsvertrag von heute allein nicht gehalten werden. Die gesetzliche Rente wird immer weniger. Und die Versorgungslücke im Alter wird in Zukunft noch größer. Eine ergänzende Altersvorsorge wird damit wichtiger denn je.

Die Ursachen:
- Kürzere Beitragszeiten (längere Ausbildung, früherer Rentenzugang)
- Längere Lebenserwartung (Zahl der Rentenempfänger und Rentnenbezugsdauer steigen)
- Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner (Rentnerquotient wird ungünstiger)

Die Folgen:
- Rentenreform mit Beitragserhöhung oder Rentenkürzung
- Versorgungslücken im Alter werden größer
- Ergänzungsbedarf steigt

Die Konsequenz:
- Ergänzende Vorsorge wird vom Staat gefördert

Das Beispiel:
- Die Riester Rente mit staatlicher Förderung über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse für eine höchst effiziente Altersvorsorge
- gesetzliche Rentenversicherung = Rentenniveau sinkt durch Rentenreform
- Private Vorsorge = Private Rente steigt mit staatlicher Förderung

 Wer bekommt die Riester Rente?

Der Staat gewährt die Förderung zur RiesterRente nur einem bestimmten Personenkreis. Unser Produktspezialist informiert Sie gerne, ob Sie dazugehören.

Beispiel zu den verschiedenen förderberechtigten Personengruppen sehen Sie nachfolgend:

Förderung = JA
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Arbeitnehmer bei privaten, öffentölichen oder kirchlichen Arbeitgebern)
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte Landwirte (GAL)
- Ehegatten von Förderberechtigten, auch wenn sie selbst nicht förderberechtigt wären, aber einen eigenen Riestervertrag haben

Förderung = NEIN
- Rentner
- Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker)

 Wie funktioniert die Förderung bei der Riester Rente?

Im Prinzip ganz einfach! Die RiesterRente wird über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse gefördert.

Das Prinzip:
Beitrag = Einzahlung eines Beitrages in eine zusätzliche Altersvorsorge. Über die Höhe des Eigenkapitals bestimmt sich , ob Sie eine Förderung in voller Höhe bekommen.

Zulage = Der Staat zahlt eine Zulage dazu. Diese besteht aus Grundzulage und ggf. Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.

ggf. Sonderausgabenabzug = Das Finanzamt prüft, ob zusätzlich eine Steuerersparnis gezahlt wird. Abhängig von der persönlichen Steuersituation können zusätzliche Steuervorteile vom Staat gewährt werden.

 Die Förderung im Detail

Sie erhalten hier nähere Informationen zu Zulagen, möglichen Steuerersparnissen und Förderquoten inklusive Beispielen.

Welche Zulagen gibt es?
Es gibt zwei Arten von Zulagen: Grundzulage und Kinderzulage. Die Grungzulage bekommt der Förderberechtigte selbst. Und sein Ehegatte kann ebenfalls eine Grundzulage bekommen, falls diesereinen eigenen Riestervertrag abschließt. Kinderzulagen gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.

Wie hoch sind die Zualgen?
Wer die vollen Zulagen erhalten will, muss mindestens den in der Tabelle genannten Gesamtwert aufwenden. Mehr als der Höchstbeitrag ist allerdings auch bei hohen Einkommen nicht zu zahlen. Ihr Eigenanteil ist der Gesamtbeitrag abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch 60 € p. a. Zahlen Sie weniger, erhalten Sie eine anteilige Förderung.

Jahr
Grundzulage
Kinderzulage
Gesamtbeitrag*
Höchstbeitrag
2006 / 2007
114 €
138 €
3 %
1.575 €
ab 2008
154 €
185 €
4 %
2.100 €
* in % des jeweiligen rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen; Gesamtbeitrag = Eigenkapital + Zulage

Ein Tipp:
Das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres finden Sie in der Dezember-Gehaltsabrechnung!

Zusätzliche Steuerersparnis
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie noch eine Steuerrückerstattung erhalten. vorraussetzung ist, dass Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung den Beitrag als Sonderausgabenabzug geltend machen. Mehr als der Höchstbeitrag ist aber nicht abzugsfähig. Ergibt sich hieraus eine Steuerersparnis, die höher ist als die Zulage, dann wird Ihnen der übersteigende Betrag erstattet. Zwei Beispiele für einen Single für 2006:

Zusätzliches Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug
Varianten Beispiel 1: Mindestbeitrag* Beispiel 2: Höchstbeitrag*
Beitragsermittlung
3 % von 30.000 €
(rentenversicherungspflichtiges Einkommen im Jahr 2005)
1.575 €
(im Jahr 2006)
Gesamtbeitrag bei 30.000 € Einkommen
900 €
1.575 €
Grundzulage
114 €
114 €
Angenommener Steuersatz
33 %
33 %
Steuervorteil vom Gesamtbeitrag
33 % von 900 € = 297 €
33 % von1.757 € = 519,75 €

Zusätzl. Einkommenssteuerersparnis* (Steuervorteil abzgl. Zulage)

183 €
405,75 €
* Mindestbeitrag: für volle Zulage.
* Höchstbeitrag: für volle Zulage und vollen Steuervorteil.
* Zusätzliche Einkommenssteuerersparnise: die steuerlichen Werte dienen der Orientierung. Hinzu kommen noch Rückzahlungen aus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Lesebeispiel zur Tabelle

Beispiel 1:
Ein Lediger mit einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen im Jahr 2005 von 30.000 € zahlt 2006 die geförderte Sparleistung von 3 % seines Einkommens, also 900 € einschließlich Zulage, in seine Altersvorsorge ein. Bei angenommenen Steuersatz von 33 % beträgt der Steuervorteil 297 €. Nach Abzug der Zulage in Höhe von 114 € ergibt sich eine zusätzliche Einkommenssteuerersparnis von 183 €, die im Rahmen der Einkommenssteuerverlangung vom Finanzamt erstattet wird.

Beispiel 2:
Bei einem Höchstbeitrag von jährlich 1.575 €, einschließlich Zulage, beträgt die zusätzliche Steuerersparnis nach Abzug der Zulage 405,75 €. In diesem Beispiel wird durch die Zahlung des Höchstbeitrags eine noch höhere zusätzliche Steuerersparnis erzielt.

Der Staat ist dabei: mit zum Teil über 90 %

Die staatliche Förderung liegt - je nach familiärer Situation und Einkommen - im Allgeimeinen zwischen
35 % und 55 %. In Einzelfällen sogar bei über 90 %. Das heißt, einen großen Teil des Beitrags übernimmt der Staat.


Attraktive Zulagen, Steuervorteile und Förderquoten

Rentenversicherungs- pflichtiges Einkommen des Vorjahres (EUR) Gesamtbeitrag
(EUR)
Zulagen insgesamt (EUR)

Eigenanteil

(EUR)

Zusätzliche
Entlastung
durch Sonder-
ausgaben-
abzug (EUR)
Gesamt-
förderung (EUR):
Zulage plus
Steuer-
ersparnis
Eigenaufwand
(EUR): Gesamt-
beitrag minus
Gesamt-
förderung
Förder-
quote in%:
So viel
übernimmt
der Staat
Alleinstehende(r),
ohne Kinder
2006 2008 2006 2008 2006 2008 2006 2008 2006 2008 2006 2008 2006 2008
10.000 300 400 114 154 186 246 0,00 0,00 114,00 154,00 186,00 246,00 38,00 38,50
20.000 600 800 114 154 486 646 46,53 59,02 160,53 213,02 439,47 586,98 26,76 26,63
30.000 900 1.22 114 154 786 1.046 179,33 234,94 293,33 388,94 606,67 811,06 32,59 32,41
40.000 1.200 1.600 114 154 1.086 1.446 341,63 449,46 455,63 603,46 744,37 996,54 37,97 37,72
50.000 1.500 2.000 114 154 1.386 1.846 535,72 703,70 649,72 857,70 850,28 1.142,30 43,31 42,89
75.000 1.575 2.100 114 154 1.461 1.946 620,85 826,28 734,85 980,28 540,15 1.119,72 46,66 46,68
Alleinstehende(r),
ein Kind
                           
10.000 312 400 252 339 60 61 0,00 0,00 252,00 339,00 60,00 61,00 80,77 84,75
20.000 600 800 252 339 348 461 0,00 0,00 252,00 339,00 348,00 461,00 42,00 42,38
30.000 900 1.200 252 339 648 861 21,08 22,81 273,08 361,81 626,92 838,19 30,34 30,15
40.000 1.200 1.600 252 339 948 1.261 166,84 215,65 418,84 554,65 781,16 1.045,35 34,90 34,67
50.000 1.500 2.000 252 339 1.248 1.661 355,25 464,21 607,25 803,21 892,75 1.196,79 40,48 40,16
75.000 1.575 2.100 252 339 1.323 1.761 465,35 616,30 717,35 955,30 857,65 1.144,70 45,55 45,49
Verheiratete(r),
zwei Kinder
                           
10.000 450 584 390 524 60 60 0,00 0,00 390,00 524,00 60,00 60,00 86,67 89,73
20.000 600 800 390 524 210 276 0,00 0,00 390,00 524,00 210,00 276,00 65,00 65,50
30.000 900 1.200 390 524 510 676 0,00 0,00 390,00 524,00 510,00 676,00 43,33 43,67
40.000 1.200 1.600 390 524 810 1.076 0,00 0,00 390,00 524,00 810,00 1.076,00 32,50 32,75
50.000 1.500 2.000 390 524 1.110 1.476 175,93 223,59 565,90 747,59 934,07 1.252,41 37,73 37,38
75.000 1.575 2.100 390 524 1.185 1.576 307,58 406,33 697,58 930,33 877,42 1.169,67 44,29 44,30

Gesamtbeitrag: Ermittlung über das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres (3 % für 2006 und 4 % für 2008); setzt sich zusammen aus Eigenanteil + Zulagen = Gesamtbeitrag; begrenzt durch Höchstbeitrag (2006 = 1.575 € und 2008 = 2.100 €).
Zulagen p.a.: Grundzulage pro Person für 2006 = 114 € und für 2008 = 154 €; Kinderzulage pro Kind, für das Kindergeld bezahlt wird, für 2006 = 138 € und für 2008 = 185 €.
Eigenanteil: Gesamtbeitrag - Zulage = Eigenanteil
Förderquote: (Grundzulage + Kinderzulage + ggf. zusätzliche Steuerersparnis): Gesamtbeitrag = Förderquote.
Annahme: ein Rentenversicherungpflichtiger, ein Grundzulage (ein Riestervertrag).

 Wie bekomme ich die Förderung?

Hier sehen Sie zunächst, welche Besonderheiten bei Ehegatten zu beachten sind, und anschließend, wie Sie an die Förderung kommen.

Hinweis für Ehepaare
- Sind beide Paare pflichtverischert, erhalten beide die Grundzulage bzw. die Steuerersparnisse. Dazu müssen eigene Verträge zur Altersvorsorge abgeschlossen und entsprechend dem jeweiligen rentenversicherungspflichtigen Einkommen Eigenbeiträge eingezahlt werden (direkte Förderberchtigung).
- Ist nur ein Ehegatte pflichtversichert, kann der Ehegatte, der nicht versicherungspflichtig ist. ebenfalls die Zulage erhalten, ohne den erforderlichen Eigenbeitrag leisten zu müssen (mittelbare Förderberechtigung).

Vorraussetzungen
- Seperater Altervorsorgevertrag für den nicht versicherungspflichtigen Ehegatten.
- Versicherungspflichtiger Ehegatte wendet Beiträge für einen eigenenAltersvorsorgevertrag auf.
- Vorraussetzungen für eine für eine Ehegattenveranlagung liegen vor.

Welchem Ehegatten die Zulage für Kinder zustehen, kann bei einem gemeinsamen Haushalt der Eltern frei bestimmt werden. Für den Fall. dass keine Zuordnung gewählt wird, werden die Kinderzulagen der Mutter zugeordnet.

Verfahren für Zulage und Steuerersparnis
Zulage: Die Beantragung der Zulage wurde ab 2005 wesentlich vereinfacht. Es genügt eine einmalige Bevollächtigung. Alles Weitere erledigt der Produktservice für Sie - vom regelmäßig rechtzeitig zu stellenden Antrag bis hin zur Gutschrift der Zulage auf Ihrem Vertrag. Und bei Änderungen, die die Zulagen betreffen (z.B. zustzliche Kinderzulage bei Familienzuwachs), informieren Sie uns einfach. Wir leiten dann die notwendigen Schritte für Sie ein.

Steuerersparnis: Mit der Steuererklärung werden dem Finanzamt die Aufwendungen für die Riester Rente angegeben - inkl. Beleg des förderfähigen Altersvorsorgevertrags. Das Finanzamt zahlt eine eventuelle zusätzliche Steuerersparnis auf das Privatkonto des Berechtigten.

So kommen SIe an Zulagen und Steuerersparnis

Antrag auf Zulage
1. Sie erteilen eine Vollmacht an den Produktgeber zur Beantragung der Zulagen (Dauerzulagenantrag).
2. Der Produktgeber beantragt für Sie bei ZfA sämtliche Zulagen bis auf Wideruf.
3. ZfA zahlt Zulage aus an den Produktgeber.
4. Gutschrift aus Ihrer RiesterRente

Steuerersparnis
1. Bestätigung: Ihre Beitragszahlung bestätigen wir Ihnen heweils am Jahresende zur Einreichung beim Finanzamt.
2. Einkommenssteuererklärung: In dieser machen Sie jeweils Ihren Beitrag als Sonderausgabenabzug geltend.
3. Finanzamt prüft auf mögliche zusätzliche Steuerersparnis und ggf....
4. Gutschrift auf Ihrem Privatkonto.

Alternativ zum Dauerzulagenantrag: Sie können auch jeweils selbst den Zulagenantrag stellen und über den Produktgeber bei der ZfA einreichen.
ZfA = Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen

 Auszahlungsmöglichkeiten

Die RiesterRente ist flexibler, als man denkt. Sehen Sie selbst:

Rente
Die Riester Rente dient der Altersvorsorge. Deshalb steht eine lebenslange monatliche Rentenzahlung im Vordergrund. Die Auszahlung der Rente erfolgt frühestens ab Alter 60 und spätestens am 01.01. nach dem 65. Geburtstag. Die Riester Rente ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter aber meistens geringer als im Berufsleben.

Teilkapitalzahlung
Neben der Rente können Sie sich zu Rentenbeginn auch bis zu 30 % des gebildeten Kapitals auszahlen lassen (statt bisher nur 20 %). Dadurch verringert sich zwar Ihre zukünftige rente und die Kapitalzahlung ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuren. Die saatliche Förderung bleibt Ihnen jedoch erhalten.

Vorzeitige Auszahlung
Eine Riester Rente und eventuelle Teilkapitalzahlung können gemäß dem staatlich geförderten Verwendungszweck (=Altersvorsorge) frühestens ab Alter 60 gezahlt werden. Wird früher ausgezahlt, so sind die auf das ausgezahlte Vermögen anfallenden Zulagen bzw. Steuervergünstigungen zurückzuzahlen.

Todesfall
Was passiert, wenn Sie sterben? Ihr Geld geht nicht verloren!

Ziel: Altersvorsorgung Ihres Ehegatten verbessern
Eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Vertrag Ihres Ehegatten für eine RiesterRente ist immer möglich,
und zwar inklusive der Förderung, d.h. Zulagen und eventuelle Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Und Ihr Ehegatte erhält eine entsprechende erhöhung der Versorgungsleistungen.

Ziel: Sofort beginnende Rente für Hinterbliebene
Wird die o. a. Übertragung nicht gewünscht, kann das vorhandene Kapital aich in Form einer Hinterbliebenenrente an Ihren Ehegatten oder Ihre anspruchsberechtigten Kinder sofort gezahlt werden. Auch hier bleibt die Förderung erhalten.

Zeil: Kapitalauszahlung an Hinterbliebene
Eine weitere möglichkeit besteht darin, das vorhandene Kapital als Kapitalzahlung an den Ehegatten oder andere Hinterbliebene zu zahlen. Allerdings muss dann die Förderung zurückgezahlt werden. Dabei ist zu Unterscheiden:
- Bei Tod vor Rentenbeginn wird das bis dahin gebildete Kapital ausgezahlt unter Abzug der gesamten Förderung.
- Bei Tod in der Rentenbezugsphase werden die noch ausstehenden Garantierenten bis zum Ende der Rentengarantiezeit gezahlt. In diesem Fall sind nur die auf diesen Teil entfallenden Förgerungen zurückzuzahlen. Für den Teil, der bereits an Sie ausgezahlt wurde, müssen die Fördermittel nicht zurückgezahlt werden.

 Ihre Wahl

Sie wollen sich staatliche Zulagen und ggf. Steuerersparnisse über eine Riester Rente sichern? Dann haben Sie die Wahl bezüglich Produkt, Zeitpunkt und Partner.

Das richtige Produkt
Sie können entscheiden zwischen RiesterRente und Riester Rente mit Fonds und Garantie.

Riester Rente Riester Rente mit Fonds und Garantie
sicherheitsorientiert chancenorientiert
Mindestgarantie Eingezahlte Beiträge und Zulagen stehen für die Rentenzahlung auf jeden Fall zur Verfügung. Eingezahlte Beiträge und Zulagen stehen für die Rentenzahlung auf jeden Fall zur Verfügung.
Rendite Garantierte Mindestverzinsung Chance auf überdurchschnittliche Rendite bei entsprechendem Kapitalmarktrisiko
Leistung - Lebenslange monatliche Rente zur Altersvorsorge.
- Möglichkeit einer Teilkapitalzahlung zu Rentenbeginn von bis zu 30 % des gebildeten Kapitals.
- Lebenslange monatliche Rente zur Altersvorsorge.
- Möglichkeit einer Teilkapitalzahlung zu Rentenbeginn von bis zu 30 % des gebildeten Kapitals.

Übrigens: Beide Riesterrenten des Marktführers wurden von Franke und Bornberg als hervoragend eingestuft und mit der Bestnote FFF ausgezeichnet.

Handeln Sie rechtzeitig!
Zulagen und mögliche Steuerersparnisse erhalten Sie erst für bzw. ab dem Jahr, in dem Sie die Riesterrente abschließen, wenn Sie nicht auf Geld vom Staat verzichten wollen.

Der Richtige Partner
Eine zukunftsorientierte Entscheidung wie die Altersvorsorge muss auf dem richtigen Produkt basieren. Wichtig ist aber auch die Entscheidung für den richtigen Partner. Sie müssen lanfristig mit ihm rechnen können.

Profitieren Sie von der Kompetenz und der Sichertheit des Marktführers. Von führenden unabhängigen Ratingagenturen wie Standard & Poor`s, Moody`s, A. M. Best, MORGEN & MORGEN sowie map-report erhalten wir regelmäßig Bestnoten für Qualität, Finanzkraft und Sicherheit.

Das Wichtigste auf einen Blick

1

Versorgung sinkt

Die Versicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung wird immer geringer.

2

Ergänzungsbedarf steigt

Ergänzende Altervorsorge wird existenziell immer wichtiger

3

Effizient ergänzen

Der Staat fördert die RiesterRente über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse. So wird eine höchstmögliche Effizienz erreicht. Die Förderquote liegt in der Regel zwischen 35 % - 55 % und z. T. über 90 %.

4

Weitere Vorteile

Lebenslange Altersvorsorge, Zulagenverfahren vereinfacht, Teilkapitalzahlung auf 30 % des Vorsorgekapitals erhöht, keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld II.


 Häufig gestellte Fragen

 
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