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Der Staat fördert Ihre Rente mit der RiesterRente
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Mit der Rentenreform 2001 wurde die Riester Rente eingeführt.
Ihr Zweck: Ausgleich von Kürzungen bei der gesetzlichen Altersrente.
Ihr Vorteil: höchste staatliche Fördermöglichkeiten
über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse. Die Fördermöglichkeit
beträgt regelmäßig zwischen 35 % und 55 %. Unter bestimmten
Bedingungen liegt sie sogar über 90 %.
Und sie wurde noch verbessert: Die Zulagenbeantragung wurde vereinfacht,
die Flexibilität wurde über eine erhöhte Teilkapitalauszahlung
erweitert. Außerdem ist sie sicher: keine Anrechnung beim Arbeitslosengeld
("Hartz-IV "-sicher).
Das sind die besten Gründe für eine Riester Rente!
Warum eine gute Rente - Versicherung für die Altersvorsorge?
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Das aktuelle Rentenniveau kann mit dem Generationsvertrag von heute
allein nicht gehalten werden. Die gesetzliche Rente wird immer weniger.
Und die Versorgungslücke im Alter wird in Zukunft noch größer.
Eine ergänzende Altersvorsorge wird damit wichtiger denn je.
Die Ursachen:
- Kürzere Beitragszeiten (längere Ausbildung, früherer
Rentenzugang)
- Längere Lebenserwartung (Zahl der Rentenempfänger und
Rentnenbezugsdauer steigen)
- Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentner (Rentnerquotient
wird ungünstiger)
Die Folgen:
- Rentenreform mit Beitragserhöhung oder Rentenkürzung
- Versorgungslücken im Alter werden größer
- Ergänzungsbedarf steigt
Die Konsequenz:
- Ergänzende Vorsorge wird vom Staat gefördert
Das Beispiel:
- Die Riester Rente mit staatlicher Förderung über Zulagen
und mögliche Steuerersparnisse für eine höchst effiziente
Altersvorsorge
- gesetzliche Rentenversicherung = Rentenniveau sinkt
durch Rentenreform
- Private Vorsorge = Private Rente steigt mit staatlicher
Förderung
Wer bekommt die Riester Rente?
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Der Staat gewährt die Förderung zur RiesterRente nur einem
bestimmten Personenkreis. Unser Produktspezialist informiert Sie gerne,
ob Sie dazugehören.
Beispiel zu
den verschiedenen förderberechtigten Personengruppen sehen Sie
nachfolgend:
Förderung
= JA
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B.
Arbeitnehmer bei privaten, öffentölichen oder kirchlichen
Arbeitgebern)
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte Landwirte (GAL)
- Ehegatten von Förderberechtigten, auch wenn sie selbst nicht
förderberechtigt wären, aber einen eigenen Riestervertrag
haben
Förderung
= NEIN
- Rentner
- Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z.B.
Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker)
Wie funktioniert die Förderung bei der Riester
Rente?
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Im Prinzip ganz einfach! Die RiesterRente wird über Zulagen
und mögliche Steuerersparnisse gefördert.
Das Prinzip:
Beitrag = Einzahlung eines Beitrages in eine zusätzliche Altersvorsorge.
Über die Höhe des Eigenkapitals bestimmt sich , ob Sie eine
Förderung in voller Höhe bekommen.
Zulage = Der Staat zahlt eine Zulage dazu. Diese besteht aus Grundzulage
und ggf. Kinderzulage für jedes Kind, für das Kindergeld
gezahlt wird.
ggf. Sonderausgabenabzug
= Das Finanzamt prüft, ob zusätzlich eine Steuerersparnis
gezahlt wird. Abhängig von der persönlichen Steuersituation
können zusätzliche Steuervorteile vom Staat gewährt
werden.
Sie erhalten
hier nähere Informationen zu Zulagen, möglichen Steuerersparnissen
und Förderquoten inklusive Beispielen.
Welche Zulagen
gibt es?
Es gibt zwei Arten von Zulagen: Grundzulage und Kinderzulage. Die
Grungzulage bekommt der Förderberechtigte selbst. Und sein Ehegatte
kann ebenfalls eine Grundzulage bekommen, falls diesereinen eigenen
Riestervertrag abschließt. Kinderzulagen gibt es für jedes
Kind, für das Kindergeld gezahlt wird.
Wie hoch sind
die Zualgen?
Wer die vollen Zulagen erhalten will, muss mindestens den in der Tabelle
genannten Gesamtwert aufwenden. Mehr als der Höchstbeitrag ist
allerdings auch bei hohen Einkommen nicht zu zahlen. Ihr Eigenanteil
ist der Gesamtbeitrag abzüglich der Zulagen, mindestens jedoch
60 € p. a. Zahlen Sie weniger, erhalten Sie eine anteilige Förderung.
|
Jahr
|
Grundzulage
|
Kinderzulage
|
Gesamtbeitrag*
|
Höchstbeitrag
|
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2006 / 2007
|
114 € |
138 €
|
3 %
|
1.575 €
|
|
ab 2008
|
154 €
|
185 €
|
4 %
|
2.100 €
|
* in % des jeweiligen
rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen; Gesamtbeitrag =
Eigenkapital + Zulage
Ein
Tipp:
Das rentenversicherungspflichtige
Einkommen des Vorjahres finden Sie in der Dezember-Gehaltsabrechnung!
Zusätzliche
Steuerersparnis
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie noch eine Steuerrückerstattung
erhalten. vorraussetzung ist, dass Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung
den Beitrag als Sonderausgabenabzug geltend machen. Mehr als der Höchstbeitrag
ist aber nicht abzugsfähig. Ergibt sich hieraus eine Steuerersparnis,
die höher ist als die Zulage, dann wird Ihnen der übersteigende
Betrag erstattet. Zwei Beispiele für einen Single für 2006:
|
Zusätzliches Steuerersparnis durch
Sonderausgabenabzug
|
| Varianten |
Beispiel 1: Mindestbeitrag* |
Beispiel 2: Höchstbeitrag* |
| Beitragsermittlung |
3 % von 30.000 €
(rentenversicherungspflichtiges Einkommen im Jahr 2005)
|
1.575 €
(im Jahr 2006)
|
| Gesamtbeitrag bei 30.000 €
Einkommen |
900 €
|
1.575 €
|
| Grundzulage |
114 €
|
114 €
|
| Angenommener Steuersatz |
33 %
|
33 %
|
| Steuervorteil vom Gesamtbeitrag |
33 % von 900 € = 297
€
|
33 % von1.757 € = 519,75
€
|
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Zusätzl. Einkommenssteuerersparnis*
(Steuervorteil abzgl. Zulage)
|
183 €
|
405,75 €
|
* Mindestbeitrag:
für volle Zulage.
* Höchstbeitrag: für volle Zulage und vollen Steuervorteil.
* Zusätzliche Einkommenssteuerersparnise: die steuerlichen Werte
dienen der Orientierung. Hinzu kommen noch Rückzahlungen aus
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Lesebeispiel
zur Tabelle
Beispiel 1:
Ein Lediger mit einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen
im Jahr 2005 von 30.000 € zahlt 2006 die geförderte Sparleistung
von 3 % seines Einkommens, also 900 € einschließlich Zulage,
in seine Altersvorsorge ein. Bei angenommenen Steuersatz von 33 %
beträgt der Steuervorteil 297 €. Nach Abzug der Zulage in
Höhe von 114 € ergibt sich eine zusätzliche Einkommenssteuerersparnis
von 183 €, die im Rahmen der Einkommenssteuerverlangung vom Finanzamt
erstattet wird.
Beispiel 2:
Bei einem Höchstbeitrag von jährlich 1.575 €, einschließlich
Zulage, beträgt die zusätzliche Steuerersparnis nach Abzug
der Zulage 405,75 €. In diesem Beispiel wird durch die Zahlung
des Höchstbeitrags eine noch höhere zusätzliche Steuerersparnis
erzielt.
Der
Staat ist dabei: mit zum Teil über 90 %
Die staatliche
Förderung liegt - je nach familiärer Situation und Einkommen
- im Allgeimeinen zwischen
35 % und 55 %. In Einzelfällen sogar bei über 90 %. Das
heißt, einen großen Teil des Beitrags übernimmt der
Staat.
Attraktive
Zulagen, Steuervorteile und Förderquoten
| Rentenversicherungs- pflichtiges Einkommen des Vorjahres (EUR) |
Gesamtbeitrag
(EUR) |
Zulagen
insgesamt (EUR) |
Eigenanteil
(EUR)
|
Zusätzliche
Entlastung
durch Sonder-
ausgaben-
abzug (EUR) |
Gesamt-
förderung (EUR):
Zulage plus
Steuer-
ersparnis |
Eigenaufwand
(EUR): Gesamt-
beitrag minus
Gesamt-
förderung |
Förder-
quote in%:
So viel
übernimmt
der Staat |
Alleinstehende(r),
ohne Kinder |
2006 |
2008 |
2006 |
2008 |
2006 |
2008 |
2006 |
2008 |
2006 |
2008 |
2006 |
2008 |
2006 |
2008 |
| 10.000 |
300 |
400 |
114 |
154 |
186 |
246 |
0,00 |
0,00 |
114,00 |
154,00 |
186,00 |
246,00 |
38,00 |
38,50 |
| 20.000 |
600 |
800 |
114 |
154 |
486 |
646 |
46,53 |
59,02 |
160,53 |
213,02 |
439,47 |
586,98 |
26,76 |
26,63 |
| 30.000 |
900 |
1.22 |
114 |
154 |
786 |
1.046 |
179,33 |
234,94 |
293,33 |
388,94 |
606,67 |
811,06 |
32,59 |
32,41 |
| 40.000 |
1.200 |
1.600 |
114 |
154 |
1.086 |
1.446 |
341,63 |
449,46 |
455,63 |
603,46 |
744,37 |
996,54 |
37,97 |
37,72 |
| 50.000 |
1.500 |
2.000 |
114 |
154 |
1.386 |
1.846 |
535,72 |
703,70 |
649,72 |
857,70 |
850,28 |
1.142,30 |
43,31 |
42,89 |
| 75.000 |
1.575 |
2.100 |
114 |
154 |
1.461 |
1.946 |
620,85 |
826,28 |
734,85 |
980,28 |
540,15 |
1.119,72 |
46,66 |
46,68 |
Alleinstehende(r),
ein Kind |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 10.000 |
312 |
400 |
252 |
339 |
60 |
61 |
0,00 |
0,00 |
252,00 |
339,00 |
60,00 |
61,00 |
80,77 |
84,75 |
| 20.000 |
600 |
800 |
252 |
339 |
348 |
461 |
0,00 |
0,00 |
252,00 |
339,00 |
348,00 |
461,00 |
42,00 |
42,38 |
| 30.000 |
900 |
1.200 |
252 |
339 |
648 |
861 |
21,08 |
22,81 |
273,08 |
361,81 |
626,92 |
838,19 |
30,34 |
30,15 |
| 40.000 |
1.200 |
1.600 |
252 |
339 |
948 |
1.261 |
166,84 |
215,65 |
418,84 |
554,65 |
781,16 |
1.045,35 |
34,90 |
34,67 |
| 50.000 |
1.500 |
2.000 |
252 |
339 |
1.248 |
1.661 |
355,25 |
464,21 |
607,25 |
803,21 |
892,75 |
1.196,79 |
40,48 |
40,16 |
| 75.000 |
1.575 |
2.100 |
252 |
339 |
1.323 |
1.761 |
465,35 |
616,30 |
717,35 |
955,30 |
857,65 |
1.144,70 |
45,55 |
45,49 |
Verheiratete(r),
zwei Kinder |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| 10.000 |
450 |
584 |
390 |
524 |
60 |
60 |
0,00 |
0,00 |
390,00 |
524,00 |
60,00 |
60,00 |
86,67 |
89,73 |
| 20.000 |
600 |
800 |
390 |
524 |
210 |
276 |
0,00 |
0,00 |
390,00 |
524,00 |
210,00 |
276,00 |
65,00 |
65,50 |
| 30.000 |
900 |
1.200 |
390 |
524 |
510 |
676 |
0,00 |
0,00 |
390,00 |
524,00 |
510,00 |
676,00 |
43,33 |
43,67 |
| 40.000 |
1.200 |
1.600 |
390 |
524 |
810 |
1.076 |
0,00 |
0,00 |
390,00 |
524,00 |
810,00 |
1.076,00 |
32,50 |
32,75 |
| 50.000 |
1.500 |
2.000 |
390 |
524 |
1.110 |
1.476 |
175,93 |
223,59 |
565,90 |
747,59 |
934,07 |
1.252,41 |
37,73 |
37,38 |
| 75.000 |
1.575 |
2.100 |
390 |
524 |
1.185 |
1.576 |
307,58 |
406,33 |
697,58 |
930,33 |
877,42 |
1.169,67 |
44,29 |
44,30 |
Gesamtbeitrag: Ermittlung
über das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres
(3 % für 2006 und 4 % für 2008); setzt sich zusammen aus
Eigenanteil + Zulagen = Gesamtbeitrag; begrenzt durch Höchstbeitrag
(2006 = 1.575 € und 2008 = 2.100 €).
Zulagen p.a.: Grundzulage pro Person für 2006 = 114 €
und für 2008 = 154 €; Kinderzulage pro Kind, für das
Kindergeld bezahlt wird, für 2006 = 138 € und für 2008
= 185 €.
Eigenanteil: Gesamtbeitrag - Zulage = Eigenanteil
Förderquote: (Grundzulage + Kinderzulage + ggf. zusätzliche
Steuerersparnis): Gesamtbeitrag = Förderquote.
Annahme: ein Rentenversicherungpflichtiger, ein Grundzulage
(ein Riestervertrag).
Wie bekomme ich die Förderung? |
Hier sehen Sie
zunächst, welche Besonderheiten bei Ehegatten zu beachten sind,
und anschließend, wie Sie an die Förderung kommen.
Hinweis für
Ehepaare
- Sind beide Paare pflichtverischert, erhalten beide die Grundzulage
bzw. die Steuerersparnisse. Dazu müssen eigene Verträge
zur Altersvorsorge abgeschlossen und entsprechend dem jeweiligen rentenversicherungspflichtigen
Einkommen Eigenbeiträge eingezahlt werden (direkte Förderberchtigung).
- Ist nur ein Ehegatte pflichtversichert, kann der Ehegatte, der nicht
versicherungspflichtig ist. ebenfalls die Zulage erhalten, ohne den
erforderlichen Eigenbeitrag leisten zu müssen (mittelbare Förderberechtigung).
Vorraussetzungen
- Seperater Altervorsorgevertrag für den nicht versicherungspflichtigen
Ehegatten.
- Versicherungspflichtiger Ehegatte wendet Beiträge für
einen eigenenAltersvorsorgevertrag auf.
- Vorraussetzungen für eine für eine Ehegattenveranlagung
liegen vor.
Welchem Ehegatten
die Zulage für Kinder zustehen, kann bei einem gemeinsamen Haushalt
der Eltern frei bestimmt werden. Für den Fall. dass keine Zuordnung
gewählt wird, werden die Kinderzulagen der Mutter zugeordnet.
Verfahren
für Zulage und Steuerersparnis
Zulage: Die Beantragung der Zulage wurde ab 2005 wesentlich vereinfacht.
Es genügt eine einmalige Bevollächtigung. Alles Weitere
erledigt der Produktservice für Sie - vom regelmäßig
rechtzeitig zu stellenden Antrag bis hin zur Gutschrift der Zulage
auf Ihrem Vertrag. Und bei Änderungen, die die Zulagen betreffen
(z.B. zustzliche Kinderzulage bei Familienzuwachs), informieren Sie
uns einfach. Wir leiten dann die notwendigen Schritte für Sie
ein.
Steuerersparnis: Mit der Steuererklärung werden dem Finanzamt
die Aufwendungen für die Riester Rente angegeben - inkl. Beleg
des förderfähigen Altersvorsorgevertrags. Das Finanzamt
zahlt eine eventuelle zusätzliche Steuerersparnis auf das Privatkonto
des Berechtigten.
So kommen
SIe an Zulagen und Steuerersparnis
Antrag auf Zulage
1. Sie erteilen eine Vollmacht an den Produktgeber zur Beantragung
der Zulagen (Dauerzulagenantrag).
2. Der Produktgeber beantragt für Sie bei ZfA sämtliche
Zulagen bis auf Wideruf.
3. ZfA zahlt Zulage aus an den Produktgeber.
4. Gutschrift aus Ihrer RiesterRente
Steuerersparnis
1. Bestätigung: Ihre Beitragszahlung bestätigen wir Ihnen
heweils am Jahresende zur Einreichung beim Finanzamt.
2. Einkommenssteuererklärung: In dieser machen Sie jeweils Ihren
Beitrag als Sonderausgabenabzug geltend.
3. Finanzamt prüft auf mögliche zusätzliche Steuerersparnis
und ggf....
4. Gutschrift auf Ihrem Privatkonto.
Alternativ zum Dauerzulagenantrag: Sie können auch jeweils selbst
den Zulagenantrag stellen und über den Produktgeber bei der ZfA
einreichen.
ZfA = Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
Die RiesterRente
ist flexibler, als man denkt. Sehen Sie selbst:
Rente
Die Riester Rente dient der Altersvorsorge. Deshalb steht eine lebenslange
monatliche Rentenzahlung im Vordergrund. Die Auszahlung der Rente
erfolgt frühestens ab Alter 60 und spätestens am 01.01.
nach dem 65. Geburtstag. Die Riester Rente ist mit dem individuellen
Steuersatz zu versteuern. Dieser ist im Alter aber meistens geringer
als im Berufsleben.
Teilkapitalzahlung
Neben der Rente können Sie sich zu Rentenbeginn auch bis zu 30
% des gebildeten Kapitals auszahlen lassen (statt bisher nur 20 %).
Dadurch verringert sich zwar Ihre zukünftige rente und die Kapitalzahlung
ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuren. Die saatliche
Förderung bleibt Ihnen jedoch erhalten.
Vorzeitige
Auszahlung
Eine Riester Rente und eventuelle Teilkapitalzahlung können gemäß
dem staatlich geförderten Verwendungszweck (=Altersvorsorge)
frühestens ab Alter 60 gezahlt werden. Wird früher ausgezahlt,
so sind die auf das ausgezahlte Vermögen anfallenden Zulagen
bzw. Steuervergünstigungen zurückzuzahlen.
Todesfall
Was passiert, wenn Sie sterben? Ihr Geld geht nicht verloren!
Ziel: Altersvorsorgung
Ihres Ehegatten verbessern
Eine Übertragung des vorhandenen Kapitals auf einen Vertrag Ihres
Ehegatten für eine RiesterRente ist immer möglich,
und zwar inklusive der Förderung, d.h. Zulagen und eventuelle
Steuerersparnisse bleiben voll erhalten. Und Ihr Ehegatte erhält
eine entsprechende erhöhung der Versorgungsleistungen.
Ziel: Sofort
beginnende Rente für Hinterbliebene
Wird die o. a. Übertragung nicht gewünscht, kann das vorhandene
Kapital aich in Form einer Hinterbliebenenrente an Ihren Ehegatten
oder Ihre anspruchsberechtigten Kinder sofort gezahlt werden. Auch
hier bleibt die Förderung erhalten.
Zeil:
Kapitalauszahlung an Hinterbliebene
Eine weitere
möglichkeit besteht darin, das vorhandene Kapital als Kapitalzahlung
an den Ehegatten oder andere Hinterbliebene zu zahlen. Allerdings
muss dann die Förderung zurückgezahlt werden. Dabei ist
zu Unterscheiden:
- Bei Tod vor Rentenbeginn wird das bis dahin gebildete Kapital ausgezahlt
unter Abzug der gesamten Förderung.
- Bei Tod in der Rentenbezugsphase werden die noch ausstehenden Garantierenten
bis zum Ende der Rentengarantiezeit gezahlt. In diesem Fall sind nur
die auf diesen Teil entfallenden Förgerungen zurückzuzahlen.
Für den Teil, der bereits an Sie ausgezahlt wurde, müssen
die Fördermittel nicht zurückgezahlt werden.
Sie wollen sich staatliche Zulagen und ggf. Steuerersparnisse über
eine Riester Rente sichern? Dann haben Sie die Wahl bezüglich
Produkt, Zeitpunkt und Partner.
Das richtige
Produkt
Sie können entscheiden zwischen RiesterRente und Riester Rente
mit Fonds und Garantie.
|
Riester Rente |
Riester Rente mit Fonds und Garantie |
|
sicherheitsorientiert |
chancenorientiert |
| Mindestgarantie |
Eingezahlte Beiträge und Zulagen stehen für die Rentenzahlung
auf jeden Fall zur Verfügung. |
Eingezahlte
Beiträge und Zulagen stehen für die Rentenzahlung auf
jeden Fall zur Verfügung. |
| Rendite |
Garantierte Mindestverzinsung |
Chance
auf überdurchschnittliche Rendite bei entsprechendem Kapitalmarktrisiko |
| Leistung |
- Lebenslange
monatliche Rente zur Altersvorsorge.
- Möglichkeit einer Teilkapitalzahlung zu Rentenbeginn von
bis zu 30 % des gebildeten Kapitals. |
-
Lebenslange monatliche Rente zur Altersvorsorge.
- Möglichkeit einer Teilkapitalzahlung zu Rentenbeginn von
bis zu 30 % des gebildeten Kapitals. |
Übrigens: Beide Riesterrenten des Marktführers
wurden von Franke und Bornberg als hervoragend eingestuft und mit
der Bestnote FFF ausgezeichnet.
Handeln Sie
rechtzeitig!
Zulagen und mögliche Steuerersparnisse erhalten Sie erst
für bzw. ab dem Jahr, in dem Sie die Riesterrente abschließen,
wenn Sie nicht auf Geld vom Staat verzichten wollen.
Der Richtige
Partner
Eine zukunftsorientierte Entscheidung wie die Altersvorsorge muss
auf dem richtigen Produkt basieren. Wichtig ist aber auch die Entscheidung
für den richtigen Partner. Sie müssen lanfristig mit ihm
rechnen können.
Profitieren Sie von der Kompetenz und der Sichertheit des Marktführers.
Von führenden unabhängigen Ratingagenturen wie Standard
& Poor`s, Moody`s, A. M. Best, MORGEN & MORGEN sowie map-report
erhalten wir regelmäßig Bestnoten für Qualität,
Finanzkraft und Sicherheit.
Das
Wichtigste auf einen Blick
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1
Versorgung sinkt
Die Versicherung
durch die gesetzliche Rentenversicherung wird immer geringer.
|
2
Ergänzungsbedarf
steigt
Ergänzende Altervorsorge
wird existenziell immer wichtiger
|
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3
Effizient ergänzen
Der Staat fördert
die RiesterRente über Zulagen und mögliche Steuerersparnisse.
So wird eine höchstmögliche Effizienz erreicht. Die
Förderquote liegt in der Regel zwischen 35 % - 55 % und
z. T. über 90 %.
|
4
Weitere Vorteile
Lebenslange Altersvorsorge,
Zulagenverfahren vereinfacht, Teilkapitalzahlung auf 30 % des
Vorsorgekapitals erhöht, keine Anrechnung bei Arbeitslosengeld
II.
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